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28.02.2024

Generalversammlung 2024

GV 2024 am Samstag, 08.06.2024

21.02.2024

Offene Stellen

Zur Zeit ist eine offene Stelle ausgeschrieben

Qualifikationsverfahren


Was ist ein Qualifikationsverfahren?

Qualifikationsverfahren ist der Oberbegriff für alle Verfahren, die geeignet sind festzustellen, ob eine Person über die Kompetenzen verfügt, die zum Erwerb eines eidgenössisch anerkannten Abschlusses notwendig sind.

Was versteht man unter «andere Qualifikationsverfahren»?
Andere Qualifikationsverfahren sind Verfahren, die darauf abzielen, ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworbene Qualifikationen festzustellen. Diese Verfahren können sowohl auf Stufe berufliche Grundbildung als auch in der höheren Berufsbildung zur Anwendung kommen. In der Plattform „Validation des acquis“ wird ein Rahmen erarbeitet, der die Ebenen des Validierungsverfahrens, die Rollen der Akteure, die Qualitätssicherung sowie die Ausbildung von Expertinnen und Experten definieren und damit einen einheitlichen Vollzug garantieren soll. (www.validacquis.ch)

Wo wird die Nachholbildung geregelt?
Erwachsene können weiterhin den Abschluss einer beruflichen Grundbildung nachholen, ohne hierfür eine formale Bildung durchlaufen zu müssen (vgl. Art. 34 BBG). Das Berufsbildungsgesetz lässt für den Nachweis von Kompetenzen mehrere Möglichkeiten offen: reglementierte, strukturierte Verfahren für Berufsgruppen (oder Teile davon) oder individuelle Verfahren. Sofern standardisierte Verfahren möglich sind, wird die Nachholbildung berufsspezifisch in der Verordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs geregelt (vgl. Art. 31 BBV). Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen ihre berufliche Praxis und die bisherigen Bildungsleistungen dokumentieren. Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige Arbeitserfahrung voraus (Art. 32 BBV). Zuständig für die Zulassung zu einem Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung ist das Berufsbildungsamt des Wohnkantons.

Nach welchen Kriterien werden bereits erbrachte Bildungsleistungen angerechnet?

Die in Bildungsverordnungen festgeschriebenen Ziele und Anforderungen werden mit den schon erbrachten Bildungsleistungen verglichen.


Fachkontakt: berufsbildung@bbt.admin.ch