INFORMATION


02.04.2025

Generalversammlung 2025

Die Generalversammlung findet am Montag, 16. Juni 2025 um 17.00 Uhr in Olten statt.


Berufsbeschreibung



Tätikeiten:

- gravieren von Hand
- gravieren, fräsen mit konventionellen Maschinen (Pantographen)
- gravieren, fräsen mit computergesteuerten Maschinen


Tätigkeitsbereiche:


Der Graveur/die Graveurin arbeitet kunsthandwerklich.
Der Graveur/die Graveurin arbeitet nach Wünschen des Kunden, vorgegebenen Skizzen und eigenen Entwürfen. Die Motive, die Verzierungen oder die Schriften werden auf die zu gravierenden Gegenstände aufgezeichnet und von Hand mit verschiedensten, selbsthergestellten Sticheln graviert.

Der Graveur/die Graveurin arbeitet handwerklich
Der Graveur/die Graveurin versieht meist Zier-, Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände aus Gold, Silber, Zinn, Messing usw. mit Gravuren. Diese bestehen vorwiegend aus Monogrammen, Namenszügen, Widmungen oder Inschriften für Jubiläen, Geburtstage usw. Auch Wappen und Siegelgravuren gehören in seinen/ihren Arbeitsbereich.

Der Graveur/die Graveurin arbeitet mit modernsten computergesteuerten Graviermaschinen
Der Gravuer/die Graveurin bearbeitet sämtliche Metallarten sowie Kunststoffe mit der Maschine. So werden Stahl- und Messingstempel, Signete, Prägewerkzeuge und Schilder hergestellt.

Von Hand führt er/sie den Pantographen und tastet die Vorlage ab. Diese wird von der Graviermaschine meist verkleinert und auf das zu bearbeitende Objekt eingraviert.

Mit computergesteuerten Maschinen wird die ganze Arbeit von Anfang an am PC mit entsprechenden Zeichnungsprogrammen bearbeitet.


Anforderungen:


- Freude an der (Edel-)Metallbearbeitung.
- Gerne für sich arbeiten
- Ausdauer
- Handwerkliches Geschick
- Exaktes Arbeiten
- Gutes Sehvermögen
- Zeichentalent
- Technisches Verständnis
- Formensinn (dreidimensionales Vorstellungsvermögen)
- Arbeiten am Computer


Aufnahmebedingungen:


- abgeschlossene obligatorische Schulbildung
- gute/r Zeichner/in


Berufsausbildung:


- Dauer der Lehre: 4 Jahre
- Praktische Ausbildung im Lehrbetrieb
- Besuch der Berufsschule (Kunstgewerbeschule) während einem oder 11/2 Tagen wöchentlich
- Berufskunde
- Zeichnen
- Berufskundliches Zeichnen
- Schriftenzeichen
- allgemeinbildende Fächer


Abschluss:


Eidg. Fähigkeitszeugnis als «Gelernte/r Graveur/in»


Weiterbildungen:


- Angebote von Berufsfachschulen, Schulen für Gestaltung sowie des schweizerischen Verbandes der Graveure
- Bachelor FH in Produkt- und Industriedesign